Alltagsunterstützung
So können Sie sich einbringen
Die straffällig gewordenen Menschen, die von unseren hauptamtlichen Bewährungshelfer*innen betreut werden, bringen einen vielschichtigen Bedarf mit, der von uns nicht komplett gedeckt werden kann. Daher freuen wir uns, wenn wir in Ergänzung zu unserer Arbeit ehrenamtliche Unterstützung bekommen!
Die Aufgaben für die Ehrenamtlichen richten sich nach den spezifischen Bedarfen der straffällig gewordenen Menschen. Als ehrenamtliche Person haben Sie Mitspracherecht bei der Entscheidung, mit wem Sie zusammen arbeiten und wo Sie eingesetzt werden. Die Einsätze können einmalig oder öfter stattfinden. Beispiele für Aufgaben wären Begleitung bei Ämtergängen, Sortierung der Post, Unterstützung bei Bewerbungen, u.v.m.
Bevor Sie als Ehrenamtliche*r eingesetzt werden, lernen wir uns kennen und tauschen uns über Wünsche, Möglichkeiten und Besonderheiten unserer Klientel aus. In Ihrer Arbeit werden Sie von hauptamtlichen Bewährungshelfern angeleitet und unterstützt.
Das sind wir
Als Bewährungshilfe sind wir Teil der Justiz und haben das Ziel, straffällig gewordene Menschen dazu zu befähigen, wieder Teil der Gesellschaft zu sein und straffrei zu leben.
So erreichen Sie uns
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.
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Ansprechperson
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Hier finden Sie uns
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Fremdsprachen willkommen
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Deutsch
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Sie erhalten
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Anleitung durch FachkräfteAufwandsentschädigungAusstattung mit Medien / ArbeitsmaterialienDienstbesprechungenErfahrungsaustauschErstattung entstandener KostenRegelmäßige InformationenSupervisionUnfallversicherungAufwandsentschädigung: Ja
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Anforderungen
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Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendigWeitere Wünsche: Volljährigkeit