Gemeinsam machen wir uns die Welt bunt

  • Offene Hilfen der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt
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So können Sie sich einbringen

"Wann waren wir das letzte mal im Kino?" oder "Wann sind wir mal zu zweit Essen gegangen?" Diese Fragen stellen sich viele Eltern von einem Kind mit Beeinträchtigung. Die Woche nimmt viel Raum für Termine bei Therapien, Behörden oder bei Fachärzten ein, da die Eltern nur das Beste für Kind möchten. Da bleibt oft wenig Zeit zum Durchatmen und um Kraft zu schöpfen.

Unterstützen Sie diese Eltern indem Sie ihr Kind für mindestens zwei Stunden betreuen. Ob Sie gemeinsam den Spielplatz besuchen, den Kindern etwas vorlesen, Brettspiele spielen oder einfach gemeinsam lachen und eine schöne Zeit haben, bleibt Ihnen überlassen.

Wenn Sie Freude daran haben, Kinder zu betreuen und gerne mit Kindern zusammen sind, dann ist dieses Angebot bestimmt das Richtige für Sie.

Das sind wir

Die Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt begleitet und betreut Menschen mit Behinderung und drohender Behinderung in jedem Lebensalter. Sie verfügt über voll- und teilstationäre Einrichtungen sowie fünf mobile und ambulante Dienste zur Unterstützung, Förderung und Betreuung.

Die Offenen Hilfen sind ein Teilbereich der Lebenshilfe. Dazu gehören vielfältige Angebote im Freizeitbereich, wie Ausflüge, wöchentliche Kurse und Reisen. Ein weiterer Bereich der Offenen Hilfen ist die Unterstützung von Familien mit einem Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Fremdsprachen willkommen
  • Deutsch
  • Sie erhalten
  • Anleitung durch Fachkräfte
  • Erfahrungsaustausch
  • Haftpflichtversicherung
  • Tätigkeitsnachweise
  • Unfallversicherung
  • Erstattung der Fahrkosten: 0,30 €/Kilometer
  • Aufwandsentschädigung: ja
  • sonstige Leistungen: - Kostenlose Teilnahme an Schulungen
    - Kostenlose Teilnahme am Erste Hilfe-Kurs
    - Begleitung durch Fachkräfte der Offenen Hilfen
    - Versicherungs- und Unfallschutz
  • Anforderungen
  • Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig