Kochen für unsere Familien

  • Ronald McDonald Haus Erlangen
  • Turnstraße 9
    91054 Erlangen
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So können Sie sich einbringen

Sie kochen gern und lieben es, andere mit Ihren Kochkünsten zu verwöhnen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten Familien schwer kranker Kinder ein Zuhause auf Zeit. Unser größtes Anliegen ist es, den Eltern einen Ort zu geben, an dem sie für kurze Zeit durchatmen und dem Stress in der Klinik entkommen können. An einem Abend in der Woche, immer donnerstags, bieten wir den Eltern ein Verwöhnabendessen an. An diesem Abend müssen sich die Eltern nicht selbst um Einkaufen und Kochen kümmern, sondern werden von uns umsorgt und können gemeinsam mit anderen betroffenen Eltern zusammen zu Abend essen.    
Hierfür suchen wir Kochbegeisterte, die ab ca. 17:00 Uhr das Abendessen zubereiten und es dann auch von 19:00 - 21:00 Uhr begleiten. Die Gerichte, die gekocht werden, dürfen gerne selbst ausgesucht werden. Über Ihren Einsatz von 1 -2 Mal pro Monat würden wir uns sehr freuen! 

Zeitlicher Rahmen

Donnerstags von ca. 17:00 - 22:00 Uhr für 1-2x im Monat.

Das sind wir

Wird im Universitätsklinikum Erlangen ein schwer krankes Kind weit weg von zu Hause behandelt, steht das Ronald McDonald Haus Erlangen bereit. Seit 1995 finden hier, in 15 Apartments, Familien der kleinen Patient*innen in wohnlicher Atmosphäre ein Zuhause auf Zeit. Der Austausch mit den weiteren Bewohner*innen des Hauses, die häufig ein ähnliches Schicksal teilen, ist für die Familien ebenso wichtig wie die Möglichkeit zum Rückzug vom Stress in der Klinik.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
  • Hier finden Sie uns
  • Fremdsprachen willkommen
  • Deutsch
  • Sie erhalten
  • Ausstattung mit Medien / Arbeitsmaterialien
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Haftpflichtversicherung
  • Kostenlose Ausflüge
  • Kostenlose Verpflegung
  • Regelmäßige Informationen
  • Unfallversicherung
  • Anforderungen
  • Gesundheitszeugnis: Ja
  • Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig