Friedensarbeit

  • Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
  • 91054 Erlangen
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So können Sie sich einbringen

Wir setzen uns aktiv ein für die Beseitigung von Kriegsursachen und für gewaltfreie Lösungen. Hierzu leisten wir friedenspolitische Bildung durch öffentliche
Veranstaltungen, Referate, Diskussionen und Infotische. Wir sind offen für neue Formen der Aufklärung, des Protests und des Widerstands.
Entscheidend ist: Wenn Du mitmachst, bewirken wir mehr.
Du kannst uns helfen mit:

• Organisation von Aktionen und Veranstaltungen.
o Terminkoordination
o Platz- / Raumbuchung
o Einholen von Genehmigungen
o Erstellen von Flyern
• Verfassen von Pressemitteilungen und Leserbriefen
• Mitarbeit an unserer Webseite https://erlangen.dfg-vk.de
und in den sozialen Medien
• Teilnahme an den Gruppentreffen jeden 3. Dienstag eines Monats im E-Werk
• Teilnahme an friedenspolitischen Veranstaltungen (Demos, Infotische, Ostermarsch, Bayerische Friedensfahrradtour, Vorträge an Schulen, …)

Du findest auch, es passiert viel zu wenig gegen Aufrüstung, Rüstungsexporte, Atomwaffen und Militarisierung und viel zu wenig für Gewaltprävention, Friedenserziehung und friedliche Lösung von Konflikten?
Dann schau bei uns vorbei!

Das sind wir

Die „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ wurde 1892 von den späteren FriedensnobelpreisträgerInnen Bertha von Suttner und Alfred Hermann Fried gegründet. Die DFG-VK ist damit die älteste aktive deutsche Friedensorganisation. Damals wie heute setzen wir uns gegen Krieg und Militär und für Frieden und gewaltfreie Konfliktlösung ein. Hierzu arbeiten wir in Erlangen mit anderen Organisationen zusammen im „Erlanger Bündnis für den Frieden“.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

  • Ansprechperson
  • Hier finden Sie uns
  • Fremdsprachen willkommen
  • Deutsch
  • Sie erhalten
  • Erfahrungsaustausch
  • Unterstützung beim Aufbau neuer Tätigkeiten
  • Anforderungen
  • Gesundheitszeugnis: Nein
  • Führungszeugnis: nicht notwendig