Engagementberatung
So können Sie sich einbringen
Viele Erlanger*innen haben Lust, sich ehrenamtlich zu engagieren, wissen aber nicht, wie sie ein Engagement finden können, welche Tätigkeiten gut zu Ihnen passen oder haben grundsätzliche Fragen zum Ehrenamt. Hier kommen Sie ins Spiel! Helfen Sie mit, diese Fragen zu klären und ein passendes Engagement zu finden!
Wir sind ein kleines, sympathisches Team ehrenamtlicher Berater*innen und suchen Verstärkung. Wir sind eng angedockt an das Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt und treffen uns regelmäßig mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin zum fachlichen Austausch. Wir teilen uns die Beratungsanfragen untereinander auf und beraten Freiwillige in einem Raum im Erlanger Rathaus.
Selbstverständlich werden wir Sie zu Beginn zum Führen von Beratungsgesprächen schulen und Sie in unsere Datenbank einweisen. Grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Computern sind dabei völlig ausreichend. Schön wäre es, wenn Sie über eine ausgeprägte Freude an Kommunikation verfügen und dennoch gut zuhören können.
Zeit und Umfang Ihrer Tätigkeit bestimmen Sie!
Das sind wir
Das Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt der Stadt Erlangen versteht sich als Kontakt- und Informationsstelle für freiwilliges Engagement.
Ob jung oder alt, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit viel Zeit oder wenigen Ressourcen, mit unterschiedlichsten Talenten und eigenen Ideen: wir setzen uns dafür ein, dass alle, die es wollen, ein passendes Engagementfeld finden und unsere Gesellschaft mitgestalten können.
So erreichen Sie uns
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.
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Ansprechperson
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Hier finden Sie uns
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Fremdsprachen willkommen
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Deutsch
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Sie erhalten
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Anleitung durch FachkräfteAusstattung mit Medien / ArbeitsmaterialienErfahrungsaustauschErstattung entstandener KostenFortbildung / QualifizierungsangeboteHaftpflichtversicherungRegelmäßige InformationenTätigkeitsnachweiseUnfallversicherungUnterstützung beim Aufbau neuer Tätigkeiten
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Anforderungen
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Gesundheitszeugnis: NeinFührungszeugnis: nicht notwendig